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Monatlich oder vierteljährlich Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerpflichtig ist in der Republik Kroatien jede juristische Person, deren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen nach Abzug der steuerfreien Einnahmen mindestens 230.000,00 HRK beträgt.

Der MwSt-Satz in der Republik Kroatien beträgt derzeit 25 %.

Den MwSt-Ausgleichsbericht reichen wir für unsere Kunden auf dem vorgeschriebenen Formular, ohne Verrechnung von Zusatzkosten, beim zuständigen Steueramt monatlich bzw. alle drei Monate ein.

Der MwSt-Ausgleich stellt eine Aufstellung Ihrer Erlöse und Aufwendungen bzw. Ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten in der Berichtsperiode dar.

Beispiele (unternehmen):
- monatliche Mehrwertsteuer Formular
- vierteljährlichen Mehrwertsteuer Formular

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