
Monatlich oder vierteljährlich Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuerpflichtig ist in der Republik Kroatien jede juristische Person, deren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen nach Abzug der steuerfreien Einnahmen mindestens 230.000,00 HRK beträgt.
Der MwSt-Satz in der Republik Kroatien beträgt derzeit 25 %.
Den MwSt-Ausgleichsbericht reichen wir für unsere Kunden auf dem vorgeschriebenen Formular, ohne Verrechnung von Zusatzkosten, beim zuständigen Steueramt monatlich bzw. alle drei Monate ein.
Der MwSt-Ausgleich stellt eine Aufstellung Ihrer Erlöse und Aufwendungen bzw. Ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten in der Berichtsperiode dar.
Beispiele (unternehmen):
- monatliche Mehrwertsteuer Formular
- vierteljährlichen Mehrwertsteuer Formular